1. Abgabezeiten

1.1 Die Tages- und Ferienhunde können zwischen 7.00 Uhr – 9.00 Uhr abgegeben und zwischen 17.00 Uhr – 18.30 Uhr abgeholt werden. Können diese Zeiten aus Gründen nicht eingehalten werden, können Sonderzeiten gegen Rücksprache vereinbart werden.

2. Verpflichtungen vom Halter

2.1 Sämtliche Auffälligkeiten wie Aggression, Angst vor Gewitter, Feuerwerk, Allergien, Krankheiten (bei Hunden mit Krankheit müssen die Medikamente mitgegeben werden), oder andere Verhaltensauffälligkeiten müssen mitgeteilt werden. Wir behalten uns vor, Hunde die nicht entsprechend beschrieben wurden, sofort abholen zu lassen. Die gebuchten Tage werden voll verrechnet. Ist dies nicht möglich, werden die Mehraufwandskosten und Arbeit in Rechnung gestellt. Jegliche für uns wichtige Information, ist uns mitzuteilen.

2.2 Der Impfausweis muss bei der ersten Abgabe des Hundes mit abgegeben werden. Ebenso bei der Erneuerung der Impfungen. Die Impfungen sind jährlich aufzufrischen und wie auf der Homepage beschrieben Pflicht. Hunde die nicht über einen aktuellen Impfstatus verfügen, können nicht aufgenommen werden und die gebuchten Tage werden voll verrechnet. Hunde aus der Schweiz benötigen keine Tollwut Impfung. Diese ist im Gegensatz zu der Grundimpfung nur alle drei Jahre aufzufrischen (falls Sie kürzlich im Ausland waren). Übliche Impfungen gegen Leptospirose, Parvovirose, Hepatitis, kombinierte Zwingerhustenimpfung sowie Staupe, dürfen nicht älter als 1 Jahr sein. – 3 Wochen vor Abgabe wenn nicht aktuell.

2.3 Alle Hunde müssen mindestens zwei Mal jährlich entwurmt werden.

2.4 Tierarztkosten, welche während des Aufenthaltes entstehen, werden dem Kunden verrechnet. 


3. Aufnahmebedingungen

3.1 Vor Aufnahme eines Hundes, wird ein Besichtigungstermin mit Halter und Hund vereinbart. 

3.2 Nur sozial verträgliche, sozialisierte Hunde ohne Aggressionsverhalten werden aufgenommen.

3.3 Unkastrierte Hündinnen werden grundsätzlich aufgenommen, sofern sie nicht läufig sind. Wird eine Hündin während des Aufenthaltes läufig, verrechnen wir 20.– CHF pro Tag. Die Hündin muss separiert werden. Wird eine unkastrierte Hündin während des Aufenthaltes trächtig, lehnt die Hundepension Lütisburg jegliche Verantwortung ab.

3.4 Der Hund muss gechipt und ordnungsgemäss registriert sein.

3.5 Hunde mit Durchfall oder anderen Erkrankungen dürfen nicht abgegeben werden (wegen möglicher Infektion/Ansteckung anderen Hunden).

3.6 Unkastrierte Rüden nehmen wir lieber nicht ins Rudel auf, da es immer wieder zu Spannungen unter den Hunden kommt.


4. Haftungsbedingungen

4.1 Die Hundepension Lütisburg übernimmt keinerlei Haftung für Verletzung, Krankheit, Entlaufung, Rauferei etc. am Hund.

4.2 Sämtliche Tierarztkosten die während des Aufenthaltes anfallen, müssen vom Halter übernommen werden. 

4.3 Für Unfall-, Sach- oder Personenschaden an Drittpersonen übernimmt die Hundepension Lütisburg keine Haftung.

4.4 Schäden an Gegenständen oder der Infrastruktur, welche durch den Hund verursacht wurden, müssen vom Hundehalter ersetzt oder bezahlt werden. 


5. Buchung

5.1 Sämtliche Buchungen werden entweder schriftlich oder mündlich vereinbart.


6. Stornierung

6.1 Die Abmeldung für Tagesplätze müssen mindestens 24 Std. vor Betreuungsbeginn erfolgen. Ansonsten wird der volle Tagestarif verrechnet. Bei Abmeldungen von Ferienplätzen 7 Tagen vor Betreuungsbeginn, werden 50% des Preises verrechnet.